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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · GmbH

    Steuerliche Rahmenbedingungen zur Anerkennung einer Versorgungszusage

    | Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer Autohaus-GmbH erhalten in der Regel von der GmbH eine Pensionszusage im Sinne von § 6a Einkommensteuergesetz (EStG). Dafür ist eine Gewinn mindernde Rückstellung zu bilden. Zum Streit mit dem Finanzamt kommt es häufig, weil der Betriebsprüfer die Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung ansieht. |