01.04.2004 · Fachbeitrag · GmbH
Tantieme höher als 1/4 der Gesamtbezüge
| Das Finanzamt darf Geschäftsführer-Bezüge nicht einfach mit dem Argument als verdeckte Gewinnausschüttung einstufen, dass mehr als 25 Prozent der Gesamtausstattung als Tantieme gezahlt werden. Es muss untersuchen, ob die Abweichung von der 75:25-Prozent-Regel betriebliche Gründe hat. Das gilt auch, wenn der Geschäftsführer selbst nicht beteiligt ist, sondern seine Ehefrau. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall des Geschäftsführers einer Autohaus-GmbH entschieden, bei dem die GmbH-Anteile zu 100 Prozent der Ehefrau des Geschäftsführers gehörten. |
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