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  • · Gratifikation

    Die fünf häufigsten Irrtümer zum Weihnachtsgeld

    | Jeder zweite Arbeitnehmer erhält in Deutschland Weihnachtsgeld. Doch um das Geld, das meist im November gezahlt wird, ranken sich viele Irrtümer. CE Chef easy stellt fünf Irrtümer vor und gibt Tipps, die für Arbeitgeber beim Umgang mit dem Weihnachtsgeld entscheidend sind. |

    Sind Sie verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen?

    Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Allenfalls sind es Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträge, in denen das vorgesehen sein kann. Der Anspruch kann sich aber auch aus Betriebsübung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.

    Bleibt es nach dreimaliger Zahlung beim Weihnachtsgeld?

    Die Arbeitsgerichte sagen: Wer dreimal zahlt muss weiter zahlen. Allerdings: Sie können den Bindungswillen durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt ausschließen. So könnten Sie sich bei Auszahlung der Gratifikation schriftlich bestätigen lassen, dass es sich um eine freiwillige und widerrufliche Leistung handelt, die keine Rechtsansprüche für die Zukunft begründet. Der bloße Hinweis auf die Freiwilligkeit der Leistung reicht dabei nicht aus.