01.08.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel
Aktuelles Gütesiegel hat Beweiswert
| Nicht zuletzt dank eines aktuellen (DEKRA-)Gütesiegels hat ein Autohaus einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht (AG) Kassel gewonnen. Es ging um einen Getriebeschaden an einem Mitsubishi Eclipse D 30. Der klagende Kunde hatte den Wagen mit Kilometer-Stand 72.763 für 11.300 Euro gekauft. Laut Gütesiegel war das Getriebe am Tag der Übergabe "ohne Befund". Nach 4.069 km zeigte der Kunde im dritten Monat nach Auslieferung einen "Getriebeschaden" an und verlangte dessen Beseitigung. Der Werkstattmeister des Autohauses lehnte das nach einer Probefahrt ab. Der Kunde ließ das Getriebe für 1.351 Euro in einer anderen Werkstatt Instand setzen und klagte auf Erstattung des Betrags. Nach Vernehmung von Zeugen und der Anhörung eines Sachverständigen und auf Grund des Siegels kam das AG zu dem Ergebnis, dass das Getriebe bei Auslieferung mängelfrei war und der Kunde den Schaden selbst verursacht haben müsse. |
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