Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • VA Verkehrsrecht aktuell

    VA Verkehrsrecht aktuell

    Regular price  €0,00

    NEU: Ab 2025 wird eine Webinarreihe (4x jährlich) in VA Verkehrsrecht aktuell integriert!

     

    Vom Autokauf bis zur Unfallschadensabwicklung: Verkehrsrechtliche Angelegenheiten sind juristisch breit gefächert. VA Verkehrsrecht aktuell liefert Ihnen Lösungen für genau die Fälle, die Sie in Ihrer täglichen Praxis bewältigen müssen. Ausgewiesene Experten sichten für Sie alle Entscheidungen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die Fallbearbeitung. So erreichen Sie das Optimum für Ihre Mandanten und sparen dabei wertvolle Zeit.

    Außerdem können Sie mit VA Verkehrsrecht aktuell Ihre jährlichen 15 FAO-Fortbildungsstunden komplett abdecken: Mit der Lernerfolgskontrolle des IWW Institut absolvieren Sie 5 FAO-Fortbildungsstunden im Selbststudium. Für die Teilnahme an den vier Webinaren erhalten Sie jeweils eine Bescheinigung über 2,5 Fortbildungsstunden. Diese Leistung ist ohne weitere Kosten in Ihrem Abonnement enthalten.


    01.10.2007 | GW-Handel

    Angabe zu Laufleistung als Beschaffenheitsgarantie

    In einer ohne Einschränkung oder Zusätze abgegebenen Erklärung eines professionellen GW-Verkäufers zu einer bestimmten Laufleistung kann die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie liegen. Das ist das Fazit einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock. Es ging um einen Audi B 5, der am 25. März 2004 bei Vertragsschluss 77.602 km auf dem Tacho hatte. Nun war in einem TÜV-Bericht vom 16. Juli 2003 (!) bereits ein Km-Stand von 84.110 notiert, weshalb der Käufer sich getäuscht sah. Aus diesem Grund und wegen eines angeblich verschwiegenen Unfallschadens trat er vom Kauf zurück. Die erste Instanz wies seine Klage ab, die zweite verurteilte den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises. Zum Verhängnis wurde ihm seine – objektiv falsche – Information über die Laufleistung im Kaufvertrag ohne irgendwelche Zusätze oder Einschränkungen. Das spreche für einen unbedingten Einstandswillen des Händlers und damit für die Übernahme einer Garantie. 

    Unser Tipp: Schränken Sie Ihre Angaben zur Laufleistung immer mit einem Zusatz wie„lt. abgelesenem Tacho“ oder „gem. den Angaben des Vorbesitzers“ oder „ohne Gewähr“ ein. (Urteil vom 11.7.2007, Az: 6 U 2/07) (Abruf-Nr. 072850

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 2 | ID 112923

    Cart

    Your cart is empty.