01.06.2005 | GW-Handel
Bei Kolbenfresser ist technischer Mangel zu vermuten
Erleidet ein moderner Mittelklassewagen bei einem km-Stand von nur 88.000 einen schweren Motorschaden und war der Motor ausreichend mit Schmier- und Kühlmittel befüllt, ist zu vermuten, dass der Schaden durch einen technischen Mangel verursacht war. Das hat das OLG Frankfurt zu Lasten eines GW-Händlers entschieden. Er hatte einen Opel Vectra Diesel verkauft (km-Stand 80.146, EZ 1/1999). Fast fünf Monate später kam es zu einem Kolbenfresser. Der Händler bemühte sich zunächst um einen Austauschmotor, gab den Wagen aber später unrepariert an den Käufer zurück. Dieser ließ selbst einen Austauschmotor einbauen und stellte dem Händler die Kosten von 5.107 Euro in Rechnung.
Zu Recht, so das OLG. Ohne auf die Frage einzugehen, ob die Beweislastumkehr greift, stellten die Richter die Mangelhaftigkeit des Motors im Zeitpunkt der Auslieferung fest. Wartungs- und Bedienungsfehler schloss das Gericht aus, wobei es bemerkte, bei einem Kolbenfresser sei ein Bedienungsfehler heutzutage nicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Beachten Sie: Die Argumentation des Händlers, dass der Käufer durch die Weggabe des schadhaften Motors die Ursachenklärung vereitelt habe, fand bei den Richtern kein Gehör. (Urteil vom 4.3.2005, Az: 24 U 198/04) (Abruf-Nr. 051155)