01.01.2008 | GW-Handel
Benzin-Mehrverbrauch bei einem GW als Mangel
Vor allem im außerstädtischen Fahrzyklus sei ihr als „Junger Gebrauchter“ gekaufter Opel Corsa (fünf Monate, geringe Laufleistung) ein wahrer Säufer, monierte die Käuferin unter Hinweis auf die Herstellerangaben. Dennoch hatte sie mit ihrer Rücktrittsklage keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg könne ein verständiger GW-Käufer nicht erwarten, dass der Wagen den vom Hersteller in der Werbung genannten Kraftstoffverbrauch aufweise. Die Angaben bezögen sich stets auf ein Neufahrzeug. Das sei der Corsa trotz des geringen Alters nicht gewesen. Jedenfalls sei der Rücktritt ausgeschlossen, weil ein etwaiger Mangel „unerheblich“ sei. Die auch und erst recht für den GW-Verkauf geltende Toleranzgrenze von 10 Prozent im „Euro-Mix“ (so der Bundesgerichtshof für Neuwagen; mehr dazu auf Seite 18 dieser Ausgabe) sei nicht überschritten. (Urteil vom 28.2.2007, Az: 5 U 99/06) (Abruf-Nr. 073757)