Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.04.2008 | GW-Handel

    Doppelte Bagatellprüfung bei „lt. Vorbesitzer unfallfrei“

    Die „Bagatellgrenzen“ waren es letztlich, die einen Händler beim Verkauf eines gebrauchten Renault Scenic als „lt. Vorbesitzer unfallfrei“ vor einer Rückabwicklung des Geschäfts bewahrten. Zunächst aber sah er sich dem Vorwurf „arglistige Täuschung“ ausgesetzt, weil einem anderen Renault-Händler eine Nachlackierung an beiden Türen aufgefallen war und der Verdacht eines Unfallschadens hochkam. Dieser Vorwurf stellte sich in der Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf allerdings als unbegründet heraus; das OLG konnte dem Händler keine Arglist nachweisen. 

    Beachten Sie: Allerdings hätte der Händler den Kaufpreis auch als redlicher Verkäufer zurückzahlen müssen, wenn seine Info „lt. Vorbesitzer unfallfrei“ falsch gewesen wäre und außerdem eine „erhebliche Pflichtverletzung“ vorgelegen hätte. Damit war eine zweifache Bagatellprüfung angesagt:  

    • Zum einen mussten aus dem Begriff „unfallfrei“ Bagatellschäden herausgefiltert werden. Das war bei Reparaturkosten um die 800 Euro netto grenzwertig, konnte aber letztlich offen bleiben.
    • Selbst wenn es mehr als ein Bagatellschaden gewesen wäre, hätte es für eine Kaufpreisminderung womöglich gereicht. Für die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts aber war es zu wenig, insoweit also eine „Bagatelle“.

    (Urteil vom 25.2.2008, Az: I-1 U 169/07) (Abruf-Nr. 080704

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 4 | ID 118933