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  • 01.12.2005 | GW-Handel

    Einmal Mietwagen – immer Mietwagen

    Wenn im Kaufvertragsformular notiert wird „Fahrzeug ist kein Mietwagen“, muss der Käufer davon ausgehen, dass das Fahrzeug nicht nur beim Verkäufer, sondern auch bei sämtlichen vorigen Haltern nicht als Mietfahrzeug gelaufen ist. Das hat das Amtsgericht Bergheim entschieden. Im Urteilsfall war ein Volvo von den 38.000 km, die er bei Auslieferung auf der Uhr hatte, bereits 36.409 km als Mietwagen gelaufen – allerdings nicht beim Verkäufer, sondern beim ersten Halter. Nach Ansicht des Richters wurde durch den oben genannten Zusatz im Kaufvertrag aber erklärt, dass der Volvo niemals ein Mietwagen gewesen ist. Die frühere Verwendung als Mietfahrzeug hafte dem Pkw auf Dauer an und werde durch eine zwischenzeitliche Privatnutzung nicht aufgehoben. Der Richter minderte den Kaufpreis um volle zehn Prozent, obwohl der Volvo – wie der Käufer wusste – einen Unfallschaden hatte. (Urteil vom 14.1.2005, Az: 28 C 260/03, rechtskräftig)  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 3 | ID 85938