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  • 01.06.2007 | GW-Handel

    Gesamtfahrleistung arglistig verschwiegen

    Dass an einen professionellen GW-Verkäufer in punkto Aufklärung hohe Anforderungen gestellt werden, hat einmal mehr das Oberlandesgericht Köln hervorgehoben. Im Entscheidungsfall hatte ein Sportwagen-Händler einen 14 Jahre alten Porsche 944 S2 Targa für 15.968 Euro verkauft. Der Tacho zeigte bei Übergabe rund 68.000 km an. Wie hoch die Gesamtfahrleistung war, war dem Kaufvertrag nicht zu entnehmen. Fakt war jedenfalls, dass der Wagen insgesamt schon zirka 158.000 km gelaufen war, wie der Käufer später erfuhr. Bei 90.000 km war – im Betrieb des Händlers (!) – ein „Tauschtacho“ eingebaut worden. Ob der Käufer darüber korrekt aufgeklärt worden war, konnte vor Gericht nicht mehr festgestellt werden. Das ging zu Lasten des Händlers, dem das Gericht insoweit die Beweislast zuschob. Es beurteilte das Verhalten des Händlers als „arglistiges Verschweigen“, was zur Folge hatte, dass der Händler sich auf seine vertragliche Freizeichnungsklausel nicht berufen konnte. (Urteil vom 13.3.2007, Az: 22 U 170/06)(Abruf-Nr. 071714

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 3 | ID 111523