01.02.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel
Gewährleistung trotz Verkauf als "Bastlerfahrzeug"
| "Bastlerfahrzeug, ohne Garantie": Mit einer solchen Klausel im Kaufvertrag können Sie die Gewährleistung für die Mangelfreiheit eines verkauften Fahrzeugs nicht ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Es verurteilte den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 4.900 Euro, weil das Fahrzeug einige Mängel aufwies. Begründung: Sachmängelansprüche des Verbrauchers dürfen nicht eingeschränkt werden. Der Käufer habe ein fahrbereites Auto zum gängigen Marktpreis erworben. Dass tatsächlich nur ein Auto zum Basteln und nicht zum Fahren gemeint gewesen sei, habe das Autohaus nicht näher begründen können. |
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