01.04.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel
Händler haftet bei Reifenplatzer für Unfallschaden
| Beim GW-Verkauf muss ein Kfz-Händler das Alter der Reifen anhand der DOT-Nummer prüfen, wenn dafür auf Grund "besonderer Umstände" Anlass besteht. Das ist zumindest der Fall, wenn die Reifen des verkauften GW ein Profil haben, das schon länger nicht mehr produziert wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig