01.08.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel
Käufer über Garantiebedingungen aufklären!
| Wenn Sie ein Fahrzeug mit Garantie verkaufen, müssen Sie den Käufer über die Garantiebedingungen aufklären. Weil er dies versäumt hat, ist ein Kfz-Händler vom Oberlandesgericht Hamm verurteilt worden, die von der Garantieversicherung nicht übernommenen Kosten zu tragen. Im Urteilsfall hatte der Händler ein Leasing-Fahrzeug mit Garantie verkauft, ohne der Kundin den Schutzbrief auszuhändigen. Laut Schutzbrief waren sämtliche Wartungsarbeiten ausschließlich bei autorisierten Ford-Vertragswerkstätten durchzuführen. Im Service-Heft, das der Kundin übergeben worden war, war diese Pflicht nicht ausdrücklich erwähnt. Die bei 15.000 und 30.000 km vorgesehenen Wartungsarbeiten ließ die Kundin von einem Bosch-Dienst durchführen. Mit einem Motorschaden im Dezember 1999 kam sie in die Werkstatt des Händlers. Die Garantieversicherung lehnte die Übernahme der Kosten ab. Begründung unter anderem: Der Ford war nicht bei autorisierten Ford-Betrieben zur Inspektion. |
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