01.12.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel
Kein Anspruch auf Inspektion in Fabrikatsbetrieb
| Was muss ein Honda-Vertragshändler tun, wenn er beim Verkauf eines gebrauchten BMW 318 im Bestellformular "Inspektion bei Auslieferung" verspricht? Diese Frage hat das Landgericht (LG) Duisburg zu Gunsten eines Kfz-Händlers entschieden. Außerdem ging es darum, welche Rechte ein GW-Käufer hat, wenn ihm das zum Fahrzeug gehörende Serviceheft nicht ausgehändigt wird. Kann ein Rücktritt vom Kauf allein darauf gestützt werden? Das LG hat die Klage des Käufers in allen Punkten abgewiesen. Eine Inspektion durch einen BMW-Betrieb habe er nicht erwarten können. Die Inspektions- und Wartungsarbeiten im Betrieb des Honda-Händlers hätten es auch getan. Zum Rücktritt sei der Käufer selbst dann nicht berechtigt, wenn er das Serviceheft für den fast fünf Jahre alten BMW nicht erhalten habe. Es handele sich allenfalls um eine "unerhebliche" Pflichtwidrigkeit. Diese reiche für einen Rücktritt nicht aus (LG Duisburg, Urteil vom 16.7.2004, Az: 2 O 450/03). |
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