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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Keine Beweislastumkehr bei alterstypischem Verschleiß

    | Kein gebrauchter Pkw, sondern ein älteres Motorboot stand auf dem Prüfstand des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen. Die Entscheidung ist aber auf den Kfz-Handel übertragbar. Im Urteilsfall ging es um einen feinen Riss an einem Zylinderkopf, der zunächst ohne Einfluss auf die Motorleistung war, später aber zum Ausfall führte. Die Frage war, ob der Schaden am Schiffsmotor überhaupt ein rechtlich relevanter Sachmangel oder nur ein "alterstypischer Verschleißmangel" war. Aus einem Verschleißmangel kann selbst ein Verbraucher keine Haftung des Verkäufers ableiten. Das OLG ging von einem alterstypischen Verschleißmangel aus. Originalton im Urteil: |