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  • 01.12.2006 | GW-Handel

    Kolbenfresser nach vier Monaten: Keine Händlerhaftung

    Gibt es für einen Kolbenfresser mehrere mögliche Ursachen, hat auch ein Verbraucher ein echtes Beweisproblem. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden ging es um einen Honda Prelude, Baujahr 1997, der mit Kilometerstand 131.000 an einen Verbraucher verkauft worden war. Bei einer Vollgasfahrt war nach weiteren 4.600 km ein Pleuellager festgegangen. Ein kapitaler Motorschaden war die Folge. Als Ursachen kamen in Betracht: ein zu geringer Ölstand, ein Dichtungsdefekt oder ein Schaden an der Ölpumpe. Im Nachhinein konnte der gerichtlich beauftragte Sachverständige keine der beiden technischen Ursachen bestätigen, aber auch keine ausschließen. In diesem Fall muss der Käufer beweisen, dass die Ursache nicht auf üblichem Verschleiß, sondern auf einem Sachmangel beruht. Gelingt ihm das nicht, greift auch die Beweislastumkehr mit ihrer sechsmonatigen Rückwirkungsvermutung nicht. (Urteil vom 26.10.2006, Az: 9 U 732/06) (Abruf-Nr. 063371)  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 1 | ID 85333