28.04.2008 | GW-Handel
Motorschaden wegen abgescherter Spannrollenschraube
Einmal mehr haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm eine für die GW-Gewährleistung wichtige Entscheidung gefällt. Es ging um das Thema Zahnriemen und Verschleiß – im konkreten Fall ging es um einen schweren Motorschaden an einem gebrauchten Audi Avant nach gefahrenen 87.000 km. Der Händler berief sich auf normalen Verschleiß. Vor Gericht hatte der Käufer jedoch die besseren Karten: Im Entscheidungsfall müsse laut Gutachten von einem übermäßigen Verschleiß der Befestigungsschraube der Spannrolle ausgegangen werden. Dadurch sei die Schraube abgeknickt („abgeschert“), was das Überspringen des Zahnriemens und den Motorschaden zur Folge gehabt habe. Dass der übermäßige Verschleiß der Schraube – der Anfang vom Ende – schon bei Auslieferung vorhanden gewesen sei, werde nach § 476 BGB vermutet. Der Verschleiß habe sich nämlich innerhalb der Sechsmonatsfrist gezeigt. Um die Beweisvermutung zu entkräften, müsse der Händler den mangelfreien Zustand der Schraube bei Auslieferung nachweisen. Da ihm das nicht gelungen ist, musste er den Audi zurücknehmen.
Unser Tipp: Auch wenn das Urteil nicht positiv ist: Es bringt auch lesenswerte Ausführungen zu den Modalitäten der Rückabwicklung. (Urteil vom 18.6.2007, Az: 2 U 220/06) (Abruf-Nr. 081109)