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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Nutzungsausfall bei Nachbesserung?

    | Keine Entschädigung für Nutzungsausfall während Nachbesserungsarbeiten. Das ist das erfreuliche Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht (AG) Aachen. Der Käufer hatte einen gebrauchten BMW 750i, EZ 4/95, für 17.000 Euro gekauft. Drei Monate nach Auslieferung gab es Probleme mit dem Getriebe. Das Autohaus forderte den Käufer auf, zur Mängeldiagnose in eine Fachwerkstatt zu fahren. Ein Mangel ließ sich nicht feststellen. Nun forderte der Käufer das Autohaus auf, ihm innerhalb von vier Tagen mitzuteilen, wo der BMW repariert werden könne. Er setzte ihm eine Frist von zwei Wochen, den Mangel selbst zu beheben. Am Tag des Fristablaufs erhielt der Käufer das Fahrzeug repariert zurück. Die Reparatur war ordnungsgemäß, wie sich der Käufer von einer Fachwerkstatt für 26,91 Euro bescheinigen ließ. Diesen Betrag und einen Nutzungsausfall von 2.673 Euro (= 27 Tage x 99 Euro/Tag) forderte der Käufer - ohne Erfolg. |