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  • · Fachbeitrag · GW-Handel

    Rechtsprechungsreport - Die wichtigsten Urteile des Jahres 2011 zum GW-Handel auf einen Blick

    | Auch auf dem GW-Sektor waren die Gerichte im vergangenen Jahr überaus aktiv. Die für Sie wichtigsten Entscheidungen zur Werbung, zur Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden sowie zur Sachmängelhaftung (insbesondere Abgrenzung zum Verschleiß, Nachbesserung und Rücktritt vom Kaufvertrag) finden Sie nachfolgend im Stenogramm. |

    Werbung - ein vermintes Gelände

    Wird ein Pkw mit einer Gesamtlaufleistung von deutlich über 100.000 km, aber mit einem Austauschmotor mit nur 1.260 km auf einer Internetplattform in der Rubrik „bis 5.000 km“ inseriert, so ist dieses „Versehen“ nicht in jedem Fall irreführend (BGH, Urteil vom 6.10.2011, Az. I ZR 42/10; Abruf-Nr. 113393).

     

    Wie ein „Jahreswagen“ mit Mietwagenhistorie zu bewerben ist, ist bekanntlich sehr umstritten. Die Internetangabe „Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand“ kann irreführend und unlauter sein (OLG München, Urteil vom 30.6.2011, Az. 29 U 1455/11; Abruf-Nr. 112697). Andere Obergerichte sind weniger streng gewesen (siehe ASR 9/2011, Seiten 5 und 6).