01.03.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel
Trotz Hagelschaden Verkauf als "unfallfrei" zulässig
| Sie dürfen einen Gebrauchten als "laut Vorbesitzer unfallfrei" verkaufen, wenn das Fahrzeug einen Hagelschaden hat. Sie müssen aber Ihren Kunden unter "sonstige Beschädigungen" auf diesen Schaden hinweisen. Außerdem darf das Fahrzeug keinen darüber hinaus gehenden Unfallschaden haben. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin. Im Urteilsfall hatte das Fahrzeug neben dem Hagel- einen Unfallschaden. Deshalb musste der Händler den Kaufpreis zurückzahlen und erhielt lediglich eine Nutzungsentschädigung. Begründung des KG: Ein Hagel- und ein Unfallschaden seien zwei verschiedene Dinge. (Urteil vom 10.11.2003, Az: 8 U 179/03; Abruf-Nr. 040407) |
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