01.04.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel
Umgekehrte Versteigerung im Internet zulässig
| Die umgekehrte Versteigerung von GW im Internet, bei der der Anfangspreis alle 20 Sekunden um 250 DM sinkt, verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, wenn sich der Auktionssieger nach Abschluss der Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile frei entscheiden kann, ob er das ersteigerte Fahrzeug zum erzielten Preis erwerben will. Mit dieser Entscheidung beendete der Bundesgerichtshof (BGH) einen langjährigen Streit zwischen der Sixt AG und der Vereinigung zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf dem Kfz-Sektor. Der BGH sah in der umgekehrten Versteigerung keine unzulässige Sonderveranstaltung. Auch die Werbung für das Online-Auktionsformat sei nicht zu beanstanden. (Urteil vom 13.11.2003, Az: I ZR 40/01; Abruf-Nr. 040276) |
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