01.05.2007 | GW-Handel
Verkäufer oder Vermittler?
Verkäufer oder Vermittler – das war die zentrale Frage in einem Rechtsstreit zwischen einer privaten Käuferin und einem Kfz-Händler. Über www.mobile.de hatte der Kfz-Händler unter seiner ausdrücklichen Händlerbezeichnung einen Oldtimer (VW Käfer) zum Kauf angeboten. Nach Besichtigung unterzeichnete die Käuferin ein ADAC-Kaufvertragsformular („Privatverkauf“), in dem nicht der Händler, sondern eine andere Person handschriftlich als Verkäufer notiert war. Alles Schwindel, meinte die Käuferin später und berief sich auf die Regeln über den Verbrauchsgüterkauf. Ihre Klage auf Reduzierung des Kaufpreises wurde allerdings abgewiesen. Sie konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass entgegen dem Wortlaut des Kaufvertrags der Händler als Verkäufer aufgetreten sei. Die Vermutung, dass die Kaufvertragsurkunde richtig sei, habe die Käuferin nicht widerlegen können. Eine Haftung des Kfz-Händlers in seiner Eigenschaft als Vermittler hat das Gericht verneint. Dafür sei ein besonderer Vertrauenstatbestand erforderlich, den der Händler jedoch nicht geschaffen habe. (Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 10.7.2006, Az: 237 C 187/05)(Abruf-Nr. 071317)