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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Verkauf eines gebrauchten Pkw an einen Unternehmer

    | Die neuen „Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger“ (GW-Verkaufsbedingungen) schränken das Haftungsrisiko des Kfz-Händlers nicht im gesetzlich zulässigen Umfang ein: Ein Haftungsausschluss für Sachmängel ist darin nur für den Verkauf von Nutzfahrzeugen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen vorgesehen. Als Kfz-Händler dürfen Sie aber auch beim Verkauf eines Pkw an den genannten Personenkreis die Haftung für Sachmängel komplett ausschließen. Daher empfiehlt der Nürnberger Rechtsanwalt Jörg Helmling: Schließen Sie Ihr Gewährleistungsrisiko aus. Tragen Sie folgenden Passus in die Spalte „Handelt der Käufer als Unternehmer, so wird folgendes besonders vereinbart“ ein: |