01.11.2006 | GW-Handel
Vorsicht beim Ankauf äußerst günstiger Fahrzeuge!
Vorsicht beim Ankauf von Fahrzeugen zu auffällig günstigen Preisen! Vor dem Oberlandesgericht Bremen hat ein Kfz-Händler diesbezüglich ein Desaster erlebt. Er hatte einen MB SL 350 für 44. 800 Euro von einem Werksangehörigen gekauft, um ihn etwa ein Jahr später für 65.500 Euro weiter zu verkaufen. Das sah nach einem guten Geschäft aus, war es aber nicht. Denn der Werksangehörige war noch nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Der Werksangehörige hatte dem Händler zwar ordnungsgemäße Fahrzeugpapiere zur Einsichtnahme vorgelegt. Trotzdem hätte dem Händler auffallen müssen, dass etwas nicht stimmt. Zum Verhängnis wurde ihm der niedrige Kaufpreis von 44. 800 Euro bei einem Listenpreis von über 80.000 Euro brutto. Der völlig marktwidrige Kaufpreis habe den Verdacht nahegelegt, dass die Sache faul sei. Im Ergebnis musste der Händler den aus dem Weiterverkauf erzielten Erlös an die frühere Eigentümerin (Mercedes Benz) abführen, ohne das Auto wieder zu bekommen. Es war ins Eigentum seines Kunden übergegangen. (Urteil vom 23.11.2005, Az: 1 U 42/05) (Abruf-Nr. 062913)