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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Zahnriemen ist Verschleißteil

    | Reißt ein Zahnriemen, ist das kein Sachmangel. Der Zahnriemen ist ein typisches Verschleißteil, urteilte das Landgericht Itzehoe. Gerissen war der Riemen, nachdem der Käufer mit dem VW bereits knapp 6.500 km zurückgelegt hatte. Welcher VW-Typ es war, geht aus dem Urteilstext ebenso wenig hervor wie das vorgeschriebene Wechselintervall (vermutlich 90.000 km) und die Gesamtlaufleistung im Zeitpunkt des Verkaufs. |