27.07.2009 | GW-Handel
Zehn Tage Bindungsfrist bei GW-Bestellung unwirksam
Die Klausel im GW-Bestellformular, nach der der Kunde zehn Tage an seine Bestellung gebunden ist, ist unwirksam, wenn der GW vorrätig ist und bar bezahlt wird, der Händler die Bestellung aber ohne nachvollziehbaren Grund nicht angenommen hat, sodass noch kein wirksamer Kaufvertrag vorliegt. Der Händler kann in einem solchen Fall die Schadenpauschale in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises nicht geltend machen. Das hat das Amtsgericht Northeim in folgendem Fall entschieden. Die Kundin hatte am 31. Mai 2007 das GW-Bestellformular unterschrieben. Im Kleingedruckten war eine zehntägige Bindung an die Bestellung vorgesehen. Dann stellte sie fest, dass das Autohaus den gleichen Wagen im Internet 210 Euro günstiger anbot. Als ihr dieser Preis verweigert wurde, erklärte sie am 4. Juni 2007 den Rücktritt vom Vertrag. Noch am selben Tag schickte das Autohaus eine schriftliche Bestätigung der Bestellung. Die Kundin lehnte die Abnahme des Fahrzeugs ab und bekam vor Gericht Recht.
Unser Tipp: Bestätigen Sie die Bestellung eines vorrätigen und bar zu bezahlenden Fahrzeugs direkt nach der Unterschrift des Kunden, spätestens am darauffolgenden Tag. Nur so tritt die Bindung an die Bestellung ein, und Sie können im Fall der Nichtabnahme die Schadenpauschale geltend machen. (Urteil vom 12.2.2009, Az: 3 C 820/08)(Abruf-Nr. 090867)