01.05.2002 · Fachbeitrag · GW-Verkauf
Haftungsbeschränkung bei „Bastlerfahrzeug“?
| Beim GW-Verkauf an private Kunden darf bekanntlich die Haftung seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr im Voraus beschränkt werden. Daher haben wir Ihnen in der April-Ausgabe (Seite 3) empfohlen, „Bastlerfahrzeuge“ beim Verkauf an private Kunden als solche zu bezeichnen und mit folgendem dem Zusatz anzubieten: „Das Fahrzeug wurde nach gründlicher Besichtigung zur partiellen Teileverwertung verkauft.“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig