01.10.2001 · Fachbeitrag · Händlerverträge
Keine konzerneigene Konkurrenz für Chrysler-Händler
| Weiter juristisch erfolgreich sind vier Chrysler-Vertragshändler aus Nordrhein-Westfalen, die sich gegen konzerneigene Konkurrenz wehren. Nach der einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (sehen Sie dazu Ausgabe 12/2000, Seite 3) hat nun auch das Landgericht Berlin in der ersten Instanz des Hauptsacheverfahrens zu Gunsten der inzwischen gekündigten Händler entschieden. Zumindest bis zum 31. Dezember 2002 (Kündigungstermin der Händlerverträge) darf Daimler im Vertragsgebiet der vier Händler keine neuen Chrysler/Jeep-Fahrzeuge oder -Ersatzteile selbst oder über konzernzugehörige Tochtergesellschaften vertreiben oder vertreiben lassen. (Urteil vom 4.5.2001, Az: 91 O 188/00) (Abruf-Nr. 010684) |
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