26.02.2010 | Impressum und Jahreswagen
So reagieren Sie richtig auf aktuelle Abmahnungen im Kfz-Gewerbe
Das Kfz-Gewerbe ist immer wieder Ziel von Abmahnungen. Aktuelle Angriffspunkte sind das Impressum von Kfz-Betrieben im Internet und die Bezeichnung „Jahreswagen“ in der Werbung. Dank zahlreicher Betroffener, die sich erfolgreich gewehrt haben, ebbt die Abmahnwelle „Impressum“ bereits wieder ab. Eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Ingolstadt nach mündlicher Verhandlung am 9. Februar 2010 könnte dazu beitragen, dass die Welle „Jahreswagen“ keine allzugroße Wucht entwickelt. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich gegen Abmahnungen wehren und wo die Knackpunkte der aktuellen Abmahnungen liegen.
Gesetzliche Missbrauchssperre
Was das Instrument „Abmahnung“ in Verruf bringt, sind die missbräuchlichen Abmahnungen, die nur auf das Eintreiben von Anwaltskosten abzielen. Diesen wurde durch den neuen § 8 Absatz 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein Riegel vorgeschoben.
Gesetzeswortlaut
„Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.“ |
Missbräuchliche Abmahnungen lassen sich oft an der Masse erkennen. Die „Impressum-Kampagne“ zum Beispiel war schnell enttarnt, weil sich viele Betroffene beim Zentralverband des deutschen Kfz-Gewebes oder dem Bundesverband der freien Kfz-Händler meldeten. Die Vernetzung der Informationen über die Verbände ist das Erfolgsgeheimnis bei der Abwehr von Abmahnwellen.
So verhalten Sie sich bei Missbrauchverdacht
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