01.12.2004 · Fachbeitrag · Innergemeinschaftliche Lieferungen
Umsatzsteuerbefreiung bei bestätigter USt-Id-Nr. zu gewähren?
| In Sachen "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) eines Scheinunternehmers" weist der Bundesfinanzhof (BFH) die Verwaltung in die Schranken. Er hat erneut eine negative Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Bremen "kassiert" und zurückverwiesen (Urteil vom 15.7.2004, Az: V R 1/04; Abruf-Nr. 042947). |
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