01.07.2006 | Innergemeinschaftlicher Handel
Neue Entscheidungen zu den Beleg- und Buchnachweisen
Das Thema „innergemeinschaftliche Lieferungen“ bleibt weiter aktuell und spannend. Das zeigen Schilderungen unserer Leser und neue Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (BFH).
Das Interessante: Sämtliche Urteile betreffen deutsche Kfz-Händler. Entweder ist die Kfz-Branche mutiger und wagt eher den Gang vor Gericht als andere Branchen oder die Finanzverwaltung hat den Kfz-Handel schlicht „auf dem Kieker“ – oder eben beides.
Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Punkte der einzelnen Urteile. Ziel ist es zum einen, Ihnen zu sagen, was Branchen-Kollegen „falsch“ gemacht haben. Zum anderen soll Ihnen positive Rechtsprechung als Argumentation im Streit mit der Finanzverwaltung nutzbar gemacht werden, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.
Abholvollmacht bei Überweisung und bei Bargeschäften?
Voraussetzung für eine innergemeinschaftliche Lieferung ist in Abholungsfällen eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten. Die Finanzverwaltung verlangt dazu als belegmäßigen Nachweis eine Vollmacht des Abholers.
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