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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Rechte der Anleger bei Bankenfahndungen gestärkt

    | Wenn Sie Ihr Geld offen (das heißt mit Namen und Anschrift) über Ihre Bank im Ausland angelegt haben, darf die Steuerfahndung bei einer Durchsuchung der Bank die Daten Ihrer Vermögenstransfers nicht per Kontrollmitteilung an Ihr Finanzamt weiterleiten. Diese beruhigende Entscheidung hat der Bundesfinanzhof getroffen. Begründung: Die bloße Geld- oder Kapitalanlage im Ausland rechtfertige - schon im Hinblick auf den freien grenzüberschreitenden Kapital- und Zahlungsverkehr - keinen Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat. |