01.09.2005 | Keine Angst vor der digitalen Betriebsprüfung
Sie bestimmen, was der Prüfer sieht
Schon seit dem 1. Januar 2002 dürfen Betriebsprüfer direkt auf steuerrelevante Daten Ihrer EDV zugreifen. In der Praxis ist das bisher nicht geschehen, weil sich die Finanzverwaltung selbst erst auf das „digitale Zeitalter“ vorbereiten musste. Diese Vorbereitungsphase ist jetzt abgeschlossen. Ihre nächste Betriebsprüfung wird höchstwahrscheinlich „digital“ ablaufen.
Wie Sie Ihr Autohaus darauf konsequent vorbereiten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Hintergrund der digitalen Betriebsprüfung
Durch die Einführung der digitalen Betriebsprüfung sollen die Finanzbehörden Prüfungsaufträge schneller erledigen. Dazu wird die weiterhin gültige Prüfungspraxis erweitert und dem Außenprüfer der Zugriff auf digitale Ursprungsdaten ermöglicht. Auf einen Nenner gebracht heißt das für Sie: Originär elektronische Unterlagen müssen Sie in Zukunft elektronisch und fälschungssicher aufbewahren.
Als Unternehmer müssen Sie hierzu die technischen Voraussetzungen schaffen. Sie können den Prüfer nicht mehr auf Papierausdrucke verweisen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie aber sicher stellen, dass Sie dem Prüfer nur steuerrelevante Daten offen legen.
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