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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    | Der negative Unterschiedsbetrag zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darf nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Schneller als üblich hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit dieser Entscheidung ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz „gekippt“, über das wir in der Ausgabe 10/2002 (Seite 11) berichtet haben. |