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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Nachträgliche Einbauten und Ein-Prozent-Regelung

    | Die Privatnutzung des Betriebs-Pkw ist lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig. Häufig wird dabei die Ein-Prozent-Regelung angewendet. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Privatnutzung ist der Bruttolistenpreis des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung. Bisher war es daher sinnvoll, Zusatzausstattung (zum Beispiel Navigationsgerät oder Diebstahlsicherung) erst nach dem Tag der Erstzulassung zu erwerben und einbauen zu lassen. Diese Empfehlung ist hinfällig: Die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2004 sehen vor, dass die Kosten für nachträglich eingebaute Sonderausstattung ab dem Monat des Einbaus die Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung erhöhen (R 31 Absatz 9 LStR 2004). |