28.04.2008 | Kfz-Kosten
Steuerliche Folgen von Zuzahlungen des Mitarbeiters
Ein Mitarbeiter, dem Sie einen Dienstwagen auch für Privatfahrten zur Verfügung stellen, muss diesen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich Zahlungen der Mitarbeiter im Zusammenhang mit einem Dienstwagen auswirken. Dabei geht es
- zum einen um Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten,
- zum anderen um die Übernahme von Einzelkosten (Benzinkosten, Kosten für die Wagenpflege etc.).
Unser Service: Wer sich für das Thema näher interessiert, findet unter der Abruf-Nr. 080476 einen ausführlichen Beitrag.
Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 1 | ID 118938