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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Verkehrsgünstigste Straßenverbindung gilt weiterhin

    | Seit 1. Januar 2001 gilt die neue Entfernungspauschale (0,70 DM [ab 2002: 0,36 €] für die ersten zehn und 0,80 DM [0,40 €] für jeden weiteren Entfernungskilometer) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. Betrieb. Unklar war bisher, ob tatsächlich nur die kürzeste Straßenverbindung (Wortlaut des Gesetzes) angesetzt werden kann. Im Steueränderungsgesetz 2001wird jetzt klargestellt, dass die Zahl der Entfernungskilometer sich - wie bisher - nach der verkehrsgünstigsten Straßenverbindung bestimmt. Sie dürfen also auch den gefahrenen weiteren Weg zu Grunde legen, wenn dieser verkehrsmäßig günstiger ist und Sie ihn regelmäßig benutzen. |