01.05.2005 | Kfz-Mietvertrag
Keine zweiwöchige Widerrufsmöglichkeit im Fernabsatz
Automietverträge, die im Fernabsatz (über Telefax, Telefon, Internet) geschlossen werden, unterliegen nicht den Verbraucherschutz-Vorschriften des Fernabsatzrechts. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Einem Verbraucher, der einen Automietvertrag über das Internet abschließt, steht daher das zweiwöchige Widerrufsrecht nicht zu. Er ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Nimmt der Kunde den Mietwagen dann doch nicht in Anspruch, muss er die Mietgebühr zahlen – gegebenenfalls abzüglich ersparter Aufwendungen. (Urteil vom 10.3.2005, Az: C-336/03) (Abruf-Nr. 050919)
Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 2 | ID 85723