01.02.2007 | Kfz-Steuer
Änderung des Bescheids bei falschem Schadstoffschlüssel
Die Feststellung der Zulassungsstelle zu den Schadstoffemissionen eines Pkw ist ein „Grundlagenbescheid“ bei der Festsetzung der Kfz-Steuer. Das heißt: Das Finanzamt ist an die Vorgaben der Zulassungsstelle gebunden. Es muss den von der Zulassungsstelle mitgeteilten Schadstoffschlüssel bei der Steuerfestsetzung übernehmen. Ist aufgrund eines Fehlers des Finanzamts ein falscher Schadstoffschlüssel bei der Errechnung der Kfz-Steuer angewendet worden, muss das Finanzamt den bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist rückwirkend ändern (§ 175 Absatz 1 Nummer 1 Abgabenordnung). (Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.10.2006, Az: VII R 13/06) (Abruf-Nr. 063767)
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 3 | ID 85617