31.01.2011 | Kfz-Steuer
Neue Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß
Die derzeit geltende Besteuerung von Wohnmobilen ist verfassungsgemäß, auch wenn das am 28. Dezember 2006 verkündete Gesetz rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft getreten und ab 1. Januar 2006 zu einer höheren Kfz-Steuer für Wohnmobile geführt hat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde, mit der der Beschwerdeführer im Wesentlichen einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot gerügt hat, nicht zur Entscheidung angenommen und damit einen Schlussstrich unter die Sache gezogen (Beschluss vom 30.10.2010, Az: 1 BvR 1993/10).
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 2 | ID 141879