30.03.2009 | Kfz-Steuer
Neue Kfz-Steuer gilt ab 1. Juli 2009
Das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist „durch“. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 6. März 2009 zugestimmt. Damit gelten ab 1. Juli 2009 folgende neue Regeln:
- Ein an den Vorgaben der EU orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Bis 2011 beträgt er 120 g/km, bis 2012/2013 110 g/km und ab 2014 95 g/km.
- Jeder darüber hinausgehendes g/km kostet 2 Euro.
- Sockelbetrag 2 Euro pro angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro pro angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
- Befristete Steuerbefreiung für Dieselmotoren, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Die Steuerbefreiung wird in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.
- Bestandsfahrzeuge werden zunächst nach dem geltenden KraftStG besteuert. Übergangsregelung ab 2013 auf CO2-orientierte Besteuerung. Einzelheiten dazu werden noch festgelegt.
Unser Tipp: Sie können das neue KraftStG auf unserer Homepage (www.iww.de) kostenlos herunterladen (Abruf-Nr. 090941).
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 2 | ID 125692