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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Kfz-Vermietung

    Unfall mit Mietwagen durch Sohn des Mieters

    | Darf der Mieter das Fahrzeug einem Angehörigen überlassen und wie ist die Rechtslage, wenn der Angehörige einen kapitalen Unfall baut? Um diese Fragen ging es in einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Vermieter war zwar kein Autohaus, sondern ein normaler Autovermieter. Interessant ist der Fall aber auch für Kfz-Betriebe, die Fahrzeuge an Kunden vermieten oder gratis zur Verfügung stellen (zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, während Garantiearbeiten oder dergleichen). Im entschiedenen Fall hatte der Sohn (21 Jahre alt, Fühererschein seit 2 ½ Jahren) einen Ferrari F 355 Spider total zerlegt, den ihm sein Vater überlassen hatte. Der Autovermieter verklagte Vater und Sohn als Gesamtschuldner auf Schadenersatz von über 100.000 DM. |