Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.05.2010 | Kunden im Verkaufsgespräch aufklären

    Sachmangelhaftung oder Garantie:
    Wie sag ich´s meinem Kunden?

    „Sie als Händler sind doch verpflichtet, mir als Verbraucher ein Jahr Garantie zu geben!“ Welcher Händler hat diesen oder einen ähnlichen Satz noch nicht gehört? Das ewige Missverständnis, immer wieder angeheizt durch die insoweit unpräzise „Verbraucherpresse“. Bei diesem Durcheinander verliert auch mancher Händler den Faden, wenn der Kunde reklamiert: Was ist Sachmangelhaftung und was ist Garantie?  

     

    Begriffsverwirrung allerorten

    Hinzu kommt die Begriffsverwirrung zwischen Sachmangelhaftung und Gewährleistung: Das Wort „Gewährleistung“ wurde im Zuge der Schuldrechtsreform 2002 aus dem Gesetz gestrichen und durch „Sachmangelhaftung“ ersetzt. Anfangs hat die Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) versucht, nur noch von Sachmangelhaftung zu sprechen. Zwischenzeitlich ist in vielen Urteilen wieder von Gewährleistung die Rede. Im Folgenden halten wir uns aber an die „Gesetzessprache“ und sprechen von Sachmangelhaftung.  

     

    Das beste Mittel gegen Missverständnisse ist das aufklärende Gespräch mit dem Kunden im Rahmen der Verkaufsverhandlungen - insbesondere bei älteren Gebrauchten. Klarheit über Sachmangelhaftung und Garantie vermeidet spätere Enttäuschung, die auf falschem Verständnis beruht.