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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Leasing

    Auch degressive Raten in voller Höhe ansetzen

    | Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter, zum Beispiel eine Maschine, können Sie künftig auch dann in voller Höhe als Aufwand ansetzen, wenn die Raten zuerst höher sind und später sinken („degressive Raten“). Mit diesem Urteil hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) gegen die Finanzverwaltung gestellt, die bisher bei bilanzierenden Unternehmen nur die gleichmäßige Aufteilung der Raten („lineare Raten“) akzeptiert hat. Positive Folge der BFH-Rechtsprechung: Ihr Aufwand ist anfangs höher und Ihr Gewinn niedriger. Das heißt, Sie zahlen weniger Steuern. Das Ganze wandelt sich zwar gegen Ende der Leasing-Zeit ins Gegenteil um. Ihnen bleibt aber der Zinsvorteil auf die anfangs erlangte Liquidität. |