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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Leasing

    Rückabwicklung bei Inzahlungnahme

    | Wenn ein Leasing-Vertrag nicht durchgeführt werden kann, weil der Kaufvertrag über das Leasing-Fahrzeug wegen eines Mangels storniert wurde und der Leasing-Nehmer die Mietsonderzahlung durch Hingabe seines Fahrzeugs geleistet hat, braucht das Autohaus nur das hingegebene Fahrzeug zurückzugeben. Nicht auszuzahlen ist die „Mietsonderzahlung“, die das Autohaus dem Kunden angerechnet hat. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. |