01.04.2006 | Leasing-Rückläufer
So rechnen Sie den Minderwertausgleich und Mehr- oder Minderkilometer richtig ab
Wenn der Händler ein Leasing-Fahrzeug am Ende des Leasing-Vertrags im Rahmen eines „Buy-back-Geschäfts“ zurücknimmt, stellen sich in der Buchhaltung viele Fragen. Zum Beispiel: Wie wird der Minderwertausgleich bei Schäden und der Ausgleich für Mehr- oder Minderkilometer abgerechnet und wie sind solche Zahlungen in der Buchhaltung zu erfassen? Wir gehen im Folgenden auf diese Fragen ein.
Der Grundfall in der Praxis
Der „Grundfall“ gestaltet sich meist wie folgt: Der Kunde gibt mit dem Leasing-Ende das Fahrzeug an die Leasing-Gesellschaft zurück, im Regelfall nimmt das Autohaus den Rückläufer entgegen. Es erfolgt eine technische Durchsicht.
Die Leasing-Gesellschaft rechnet mit dem Kfz-Händler den vertraglich vereinbarten Restwert ab. Die Leasing-Gesellschaft erstellt eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer an das Autohaus.
Beachten Sie: Auf der Rechnung muss als Leistungsdatum der Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs angegeben sein.
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