29.01.2010 | Leseranfrage
Nachträgliche Aufdeckung verdeckter Nachlässe
Der Steuerberater eines Autohauses hat in der Redaktion angerufen, weil der Betriebsprüfer die Aufdeckung des verdeckten Preisnachlasses für weiter zurückliegende Fälle ablehnt. Er bat uns um Argumentationshilfe.
Bei der Aufdeckung des verdeckten Preisnachlasses ist unseres Erachtens zu unterscheiden, ob das Neuwagengeschäft mit gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde oder nicht.
1. Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
Wurde für das Neuwagengeschäft Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, ergibt sich hinsichtlich der zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer eine Steuerschuld nach § 14c Absatz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die alte Umsatzsteuerfestsetzung bleibt zunächst unverändert.
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