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  • 04.03.2011 | Leserforum

    Käufer holt bestelltes Fahrzeug nicht ab - So gehen Sie in der Praxis am besten vor!

    Immer häufiger erreichen Fragen wie die folgende die Redaktion: „Wir haben ein Auto verkauft und wunschgemäß auf den Käufer zugelassen. Nun vertröstet uns der Käufer von Woche zu Woche wegen der Abholung und Bezahlung. Was können wir tun?“  

    1. Schritt: Wirksamkeit des Kaufvertrags prüfen

    Zunächst müssen Sie prüfen, ob der Kaufvertrag über das Fahrzeug wirksam zustande gekommen ist. Denn wenn das nicht der Fall sein sollte, ist jede weitere Überlegung überflüssig.  

     

    Verbindliche Bestellung und Bestätigung oder Auslieferung

    Das Problem könnte in der „verbindlichen Bestellung“ liegen. Diese wird in der Regel zunächst nur vom Käufer unterzeichnet. Nach deren Kleingedrucktem kommt der Vertrag zustande, wenn Sie als Verkäufer innerhalb von zehn Tagen den Kauf bestätigen oder das Fahrzeug ausliefern.  

     

    Beachten Sie: Einige Gerichte halten diese Klausel für eine unzumutbare Benachteiligung des Käufers. Denn der gesetzliche Normalfall ist, dass ein Angebot unter Anwesenden sofort angenommen wird. Natürlich kann man sich Bedenkzeit ausbitten, was individuell auch unproblematisch ist. Hier aber geht es um eine vorformulierte Klausel, also eine allgemeine Geschäftsbedingung. Der Käufer, so die insoweit kritischen Gerichte, wisse nun zehn Tage lang nicht, ob der Vertrag zustande komme oder nicht. Das sei untragbar (so zuletzt Amtsgericht Northeim, Urteil vom 12.2.2009, Az: 3 C 820/08; Abruf-Nr. 090867).