01.10.2001 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Fällt die 200-DM-Grenze für Betriebsveranstaltungen?
| Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebsveranstaltungen von über 200 DM pro Arbeitnehmer sind in vollem Umfang lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerpflichtig, weil aus Sicht der Finanzverwaltung unüblich, sind die Aufwendungen unabhängig vom Betrag, wenn die Veranstaltung länger als einen Tag dauert. Mit dieser Standard-Begründung ist ein Unternehmer vor dem Finanzgericht Nürnberg „abgebügelt“ worden (Urteil vom 26.7.2000, Az: V 325/98). Er hatte sich gegen die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer für Skiwochenenden in Österreich gewehrt, die er für seine Mitarbeiter durchgeführt hatte. Die Aufwendungen für die Skiwochenenden betrugen im Schnitt je Mitarbeiter 250 DM im Jahr 1996 bzw. 230 DM im Jahr 1997. Mit dieser Entscheidung will sich der Unternehmer nicht zufrieden geben. Er hat Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. |
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