30.05.2011 | Lohnsteuer
Folgen der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für die Lohnabrechnung
Die Bundesregierung plant die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro. Das hat Auswirkungen auf die Lohnabrechnung, die Sie bereits jetzt kennen sollten.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu berücksichtigen (§ 9a Einkommensteuergesetz [EStG]). Er beträgt aktuell 920 Euro (§ 9a Nummer 1a EStG) und ist bei aktiv Beschäftigten bereits in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet.
Wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird grundsätzlich bei den Steuerklassen I bis V berücksichtigt. Da jedem Arbeitnehmer der Pauschbetrag nur einmal zusteht, wird er für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis (Steuerklasse VI) nicht berücksichtigt.
Der Entwurf des „Steuervereinfachungsgesetzes“ sieht eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro vor. Dadurch sollen Einzelnachweise bei der Einkommensteuererklärung entbehrlich werden (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 2.2.2011; Abruf-Nr. 110490).
Folgen der Anhebung für die Lohnabrechnung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig