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  • 30.05.2011 | Lohnsteuer

    Folgen der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für die Lohnabrechnung

    Die Bundesregierung plant die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro. Das hat Auswirkungen auf die Lohnabrechnung, die Sie bereits jetzt kennen sollten.  

    Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

    Für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu berücksichtigen (§ 9a Einkommensteuergesetz [EStG]). Er beträgt aktuell 920 Euro (§ 9a Nummer 1a EStG) und ist bei aktiv Beschäftigten bereits in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet.  

     

    Wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird grundsätzlich bei den Steuerklassen I bis V berücksichtigt. Da jedem Arbeitnehmer der Pauschbetrag nur einmal zusteht, wird er für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis (Steuerklasse VI) nicht berücksichtigt.  

     

    Der Entwurf des „Steuervereinfachungsgesetzes“ sieht eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro vor. Dadurch sollen Einzelnachweise bei der Einkommensteuererklärung entbehrlich werden (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 2.2.2011; Abruf-Nr. 110490).  

    Folgen der Anhebung für die Lohnabrechnung